Ackerbau / Ressourcenschutz und ökologischer Ausgleich
Ackerbau / Ressourcenschutz und ökologischer Ausgleich
In der Regel zusammen mit der Anmeldung für allgemeine Direktzahlungen können Bewirtschafter von ökologischen Ausgleichsflächen zusätzlich um Flächenbeiträge der Gemeinde ersuchen. Entsprechende Verträge werden via den örtlichen Ackerbaustellenleiter mit der Regionalplanung Grenchen-Büren (Repla GB) abgeschlossen.
Download:
Ressourcenschutz und ökologischer Ausgleich - Beitragsreglement (BEITR)
Ressourcenschutz und ökologischer Ausgleich - Vollzugsreglement Repla GB
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Einbürgerungen
Einbürgerungen
Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Ordentliche Einbürgerung
Wichtige Informationen und Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung können Sie den nachstehenden Dokumenten (Prozessablauf, Merkblatt, Einbürgerungsverfahren / Kriterien) entnehmen.
Damit ein Gesuch um Einbürgerung gestellt werden kann, muss die ausländische Person in der Schweiz eine Wohnsitzdauer von mindestens 12 Jahren nachweisen. Davon müssen mindestens 2 Jahre ohne Unterbruch in der Einbürgerungsgemeinde vor Einreichung des Gesuchs erfolgen. Die Wohnsitzdauer zwischen dem 10. und 20. Altersjahr zählt doppelt. Jugendliche, welche das Gesuch zwischen dem 15 und 25 Altersjahr einreichen, muss der Wohnsitz in der Einbürgerungsgemeinde nicht mehr bestehend sein, es genügt der Nachweis eines 2-jährigen Wohnsitzes in dieser Gemeinde.
Auf dem Gesuch werden Angaben zur Person gemacht und sämtliche verlangte Dokumente müssen eingereicht werden. Die Gemeinde prüft die Unterlagen mit den Voraussetzungen für eine Einbürgerung und führt mit dem Gesuchsteller / der Gesuchstellerin ein Gespräch. Über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts entscheidet der Gemeinderat, die Erteilung des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts obliegt dem Regierungsrat des Kantons Bern.
Erleichterte Einbürgerung
Eine erleichterte Einbürgerung ist nur für bestimmte Personengruppen möglich:
- wer mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet ist. Erfordernisse: 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, seit 1 Jahr hier wohnhaft und 3 Jahre eheliche Gemeinschaft oder 6 Jahre eheliche Gemeinschaft bei Wohnsitz im Ausland
- wer einen ausländischen Vater und eine schweizerische Mutter hat und vor dem 1. Juli 1985 geboren wurde
- wer einen ausländischen Vater und eine Mutter hat, die das Schweizerbürgerrecht durch eine frühere Ehe mit einem Schweizer erworben hat.
Download:
Einbürgerungen - Gesuch
Einbürgerungen - Infos - Merkblatt
Einbürgerungen - Infos - Prozessablauf
Einbürgerungen - Infos - Einbürgerungsverfahren / Kriterien
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Elektrobikes Miete
Elektrobikes Miete
Einschalten, aufsitzen, losfahren....und fliegend über Höger und durch Täler pedalen. Kein Schweisstropfen verhindert die Sicht über die wunderschöne Landschaft im Berner Seeland. Der Flyer ist das Fahrrad mit dem lautlosen, kraftvollen Elektromotor im Tretlager. Damit wird jeder Aufstieg zu einem genussreichen Höhenflug! Mühelos lässt sich das Seeland erfahren. Bis zu 50 Kilometer weit reicht eine Akkuladung und für längere Ausflüge ist eine Ersatzbatterie mit dabei.
Velostation Dienstag – Freitag, 09.00 bis 09.30 Uhr und 14.00 bis 14.30 Uhr / Samstag ab 09.00 Uhr beim Tutto Bene, Spittelgasse 1, 3294 Büren a.A. (Tel. 032 351 51 40). Rückgabe der Velos: bis 18.30 Uhr bei der entsprechenden Abgabestelle. Es stehen zwei FLYER-Elektrobikes zur Verfügung.
Mietpreise ½-Tag Fr. 25.00 (nur Nachmittags möglich), 1 Tag Fr. 40.00, 2 Tage Fr. 70.00, 7 Tage Fr. 150.00 Barbezahlung beim Bezug der Mietflyer.
Versicherung Versicherung ist Sache der Mieter. Die Gemeinde Büren a.A. übernimmt keine Haftung bei Unfällen oder Sachbeschädigungen. Mit der Benützung/Reservation des Flyers anerkennt der/die Benützer/in die allgemeinen Mietbedingungen für FLYER-Elektrobikes. Bei der Ausgabestelle ist ein Ausweis vorzulegen.
Gutscheine Als ideale Geschenkidee kann das Mieten von FLYER-Elektrobikes auch als Gutscheine bei Radreisebedarf tutto-BENE, Spittelgasse 1, 3294 Büren a.A., bezogen werden.
Wir stehen Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung:
Gemeindeschreiberei, Tourismus
Hauptgasse 10 / Postfach 161
3294 Büren an der Aare
Tel: 032 352 03 10
Fax: 032 352 03 11 Download:
Mietantrag für FLYER-Elektrobikes
Mietbedingungen für FLYER-Elektrobikes
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Feuerungskontrolle periodische
Feuerungskontrolle periodische
Die Gebühren für die periodische Feuerungskontrolle sind in einem separaten Tarif geregt (vgl. Dokumente)
Download:
Feuerungskontrolle - Gebührentarif
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Friedhof Büren a.A. / Meienreid
Friedhof Büren a.A. / Meienreid
Es existiert keine Beschreibung zu diesem Dokument. Download:
Friedhof - Reglement
Friedhof - Gebührenverordnung
Friedhof - Gemeinschaftsgrab - Merkblatt
Friedhof - Grabfondsverordnung
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Gemeindeversammlung
Gemeindeversammlung
Wir stehen Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung:
Gemeindeschreiberei
Hauptgasse 10 / Postfach 161
3294 Büren an der Aare
Tel: 032 352 03 10
Fax: 032 352 03 11
Download:
Reglement über die Entschädigungen und Spesen der Gemeindeversammlungsleitung und des Gemeinderates
Gemeindeordnung
Grundsätze für die Zusammenarbeit des Gemeinderates Büren a.A. - Sitzungsrichtlinien 2010-2013
Leitbild
Verwaltungsverordnung
Botschaft GV vom 05.06.2012
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GERES / ZPV
GERES / ZPV
Download:
GERES / ZPV - Verordnung über die Berechtigungsregelung
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Gewerbeverzeichnis
Gewerbeverzeichnis
Jedes Unternehmen in Büren a.A. ist gebeten, sich im Gewerbeverzeichnis der Gemeinde registrieren zu lassen. Download:
Gewerbeverzeichnis - Anleitung für Eintrag in Homepage der Gemeinde
Gewerbeverzeichnis - Anmeldeformular
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Hofdünger- und Güllenaustrag im Winter
Hofdünger- und Güllenaustrag im Winter
Die Richtlinien für den Umgang mit Hofdüngern ausserhalb der Vegetationszeit können unter nachstehender Internet-Adresse heruntergeladen werden:
Download:
Hofdüngeraustrag - Richtlinien
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Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Ab 1. Januar 2008 ist die Lebensmittelkontrolle kantonalisiert. Für Fragen im Zusammenhang mit der Lebensmittelkontrolle in der Gemeinde Büren wenden Sie sich bitte an das Kantonale Laboratorium (Adresse siehe nachstehend unter Dokumente)
Download:
Lebensmittelkontrolle - Kontakt / weitere Infos
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Marktwesen - Maimarkt, Herbstmarkt, Weihnachtsmarkt
Marktwesen - Maimarkt, Herbstmarkt, Weihnachtsmarkt
Der Gemeinderat hat folgende wiederkehrenden ordentlichen Märkte bewilligt:
- Büremärit: 2x bzw. Mai und Sept. (Organisator: Marktgremium) - Weihnachtsmarkt: Dez. (Organisator: Tourismus Büren)
An-/Abmeldungen haben über das Marktsekretariat (Montag - Freitag, 09:00 - 11:00 Uhr) zu erfolgen. Die Marktverantwortliche sorgt jeweils am Markttag für einen reibungslosen Ablauf .
Sämtliche Marktteilnehmer haben sich an die Vorschriften der nachstehenden Marktverordnung und dem Merkblatt für den Weihnachtsmarkt 2008 zu halten.
Download:
Marktverordnung (MV)
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Mehrzweckhalle - Benützung
Mehrzweckhalle - Benützung
Für die Benützung der Mehrzweckhalle ist untenstehendes Formular auszufüllen und bei der Gemeindeschreiberei einzureichen.
Weitere Informationen (inkl. Benützungsgebühren) können Sie aus unten angefügter Benützungs- und Gebührenverordnung entnehmen.
Download:
Mehrzweckhalle - Gesuch zur Benützung
Mehrzweckhalle - Benützungsverordnung
Mehrzweckhalle - Gebührenverordnung
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Militär / Sektionschef
Militär / Sektionschef
Für die Militärdienstpflichtigen von Büren an der Aare ist der Sektionschef Seeland (Kanton) zuständig (vgl. Kontaktdaten / Infos unter "Dokumente"
Download:
Sektionschef - Kontakt und Infos
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Parkbewilligungen
Parkbewilligungen
Beantragen Sie Ausnahmebewilligungen, z.B. für Umzüge, bei der Gemeindeschreiberei.
Parkbewilligungen für den alltäglichen Gebrauch werden nicht ausgestellt.
Dauerparkplätze können im Bereich Bahnhofareal "Ost" von der Einwohnergemeinde Büren an der Aare gemietet werden. Das entsprechende Bewerbungsformular für die Abstellplätze finden Sie in den Dokumenten (s.unten) und im Onlineschalter.
Download:
Bewerbungsformular Abstellplatz " Bahnhof Ost"
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Personal der Einwohnergemeinde
Personal der Einwohnergemeinde
Das Personalrecht der Gemeinde Büren a.A. stützt sich auf Art. 25 ABs. 1 Bst. e der Gemeindeordnung, auf die nachstehende Personalverordnung inkl. Anhängen und die dazugehörigen Weisungen. Ergänzend gilt das Personalrecht des Kantons Bern.
Der Personalverantwortliche der Gemeinde ist der Gemeindeschreiber.
Download:
Verordnung über den "Kühnel-Reisefonds" und die "Kühnel-Stiftung"
Personal - 2) Entschädigung und Spesen 2010-2013 (ESV)
Funktionendiagramm
Personal - 1) Personalverordnung (PV)
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Rathaus - Benützung
Rathaus - Benützung
Für die Benützung des Rathauses oder seiner Infrastruktur (z.B. Beamer, Mikrofonanlage, Rednerpult usw.) ist untenstehendes Formular auszufüllen und bei der Gemeindeschreiberei einzureichen.
Wir stehen Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung:
Gemeindeschreiberei
Hauptgasse 10 / Postfach 161
3294 Büren an der Aare
Tel: 032 352 03 10
Fax: 032 352 03 11
Download:
Rathaus - Benützung - Gesuch
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Schwimmbad-Abonnemente
Schwimmbad-Abonnemente
Download:
Schwimmbadverordnung
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Sporthalle - Benützung
Sporthalle - Benützung
Für die Reservation und Behandlung von Gesuchen für die Benützung der Sporthalle inkl. Aussenanlagen ist für die Zeit ausserhalb der Schulzeit die Gemeindeschreiberei zuständig.
Wir stehen Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung:
Gemeindeschreiberei
Hauptgasse 10 / Postfach 161
3294 Büren an der Aare
Tel: 032 352 03 10
Fax: 032 352 03 11
Für Reservationen der Sporthalle während der Schulzeit ist analog dem Verfahren für die Benützung von Schulräumen die Schulkommission via Schulkommissions-Sekretariat zu kontaktieren.
Wir stehen Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung:
Sekretariat Schulkommission
Ursula Scheller
Hauptgasse 10 / Postfach 161
3294 Büren an der Aare
Tel: 032 352 03 20
Fax: 032 352 03 21
Download:
Sporthalle - Gesuch zur Benützung
Schul- und Sportanlagen - Benützungsverordnung (BENV)
Schul- und Sportanlagen - Gebührenverordnung (GEBV)
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Steuern, Steuerbüro
Steuern, Steuerbüro
Wir stehen Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung:
Steuerbüro Büren
Hauptgasse 10 / Postfach 161
3294 Büren an der Aare
Tel: 032 352 03 10
Fax: 032 352 03 11
E-Mail: gemeindeschreiberei@bueren.ch
Weitere Infos erhalten Sie direkt bei den Kantonalen Amtsstellen:
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Kreis Seeland
Veranlagung und Inkasso
Bahnhofplatz 10 / Postfach
2502 Biel/Bienne
Tel: 031 633 60 01
Fax: 031 633 91 00
E-Mail: region.sl@fin.be.ch
Siehe auch:
http://www.fin.be.ch/fin/de/index/steuern/taxme.html
Informationen zu den Steueranlagen der Gemeinde Büren a.A. finden Sie hier (Büren a.A. in Zahlen).
Die reglementarische Grundlage für die Erhebung der Hundetaxe, der Liegenschaftssteuer und der Kurtaxe bildet das nachstehende Gemeindeabgabenreglement.
Download:
Steuern, Merkblatt_Trennung_Scheidung_Konkubinat
Steuern, Merkblatt_Wohnsitzwechsel
Steuern, Merkblatt_Todesfall
Gemeindeabgabenreglement (ABGR)
Steuern, Formular_Art. 41
Steuererlassgesuch
Zahlungserleichterungen
Einzahlungsscheine bestellen
Wegleitungen
Steuern, Merkblatt_Grundstückkosten
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Veranstaltungen auf öffentlichem Grund
Veranstaltungen auf öffentlichem Grund
Bei der Beanspruchung von öffentlichem Grund ist eine Bewilligung der Gemeindepolizei (Gemeindeschreiberei) einzuholen.
Es sind in der Regel folgende Gebühren geschuldet:
Grundgebühr von CHF 25.00 plus CHF 0.05 pro Tag und m2
Die Verbrauchsgebühren für Elektrizität, Wasser und Abwasser sowie allfällige weitere Kosten der Gemeinde (z.B. Reinigung, Abfallentsorgung, Reparaturen) werden nach dem Anlass separat in Rechnung gestellt.
In der Regel gelten folgende Auflagen:
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Die Absperrung der in der Bewilligung zugewiesenen Plätze/Strassen ist mit der Bauverwaltung(Tel. 032 352 03 40) spätestens 14 Tage vor dem Anlass abzusprechen, wo evtl. auch entsprechendes Absperrmaterial bezogen werden kann. Nach Beendigung des Anlasses ist das gesamte Areal sauber und unbeschädigt zu hinterlassen. Die Kosten für die Reinigung und Abfallentsorgung sind vom Veranstalter zu tragen. Der Ordnung, Hygiene und Reinigung ist auch während des Anlasses grosse Beachtung zu schenken. Es wird deshalb empfohlen, genügend Kübel aufzustellen, diese regelmässig zu leeren und auch sonst mittels Rundgängen Unrat zu entfernen. An jedem Tag ist eine Reinigung der Umgebung vorzunehmen (Tipp: keine Abgabe von Gläsern und Flaschen aus Glas!).
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Für grössere Festwirtschaften ist ein WC-Wagen in deren Nähe auf eigene Kosten gut sichtbar aufzustellen.
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Betr. Abklärung der Anschlussmöglichkeiten Elektrizität, Wasser und Abwasser ist mit dem Büro der Energieversorgung Büren AG (032 352 03 00) Kontakt aufzunehmen. Mit ihm sind ebenfalls die Termine betr. allfälligen Anschluss-Vorbereitungen zu vereinbaren. Dies betrifft ebenfalls die Platzierung des WC-Wagens.
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Für den Verkehrs- und Parkdienst insbesondere die ordnungsgemässe Verkehrsumleitung und ausreichende Information der Bevölkerung, der betroffenen Ladengeschäfte/Gaststätten und der Verkehrsteilnehmer (z.B. Inserat, Flugblatt) sorgt ebenfalls der Veranstalter. Die Beanspruchung von Kantonsstrassen bedingt eine Meldung bzw. eine Absprache mit der Kantonspolizei (Meldung einer Veranstaltung = spezielles Formular der Kantonspolizei). Allfällige Kantonsgebühren sind vom Veranstalter zu tragen. Die Regio Feuerwehr Büren kann bei rechtzeitiger Bestellung (30 Tage vorher) gewisses Material gegen Gebühr zur Verfügung stellen (vgl. separates Merkblatt und Gebührenordnung Anhang III des Feuerwehrreglementes). Als Parkplätze, in welche die Besucher einzuweisen sind, wird empfohlen, sämtliche Dauerparkplätze ausserhalb des Stedtlis (Schlossgarten, Bahnhof, Bielstrasse, Reiben).
Ergänzend wird auf die von unserer Verkehrs- und Polizeikommission erarbeitete Checkliste "Veranstaltungen" verwiesen.
Bei der Gemeindeschreiberei kann zudem das Handbuch „Sicherheit bei Veranstaltungen“ (Ringordner mit Checklisten und CD) gratis ausgeliehen werden.
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Für die Gewährleistung der Sicherheit (Gewalt, Vandalenakte, Brände, Unfälle, Einhalten der Lautstärke usw.) ist aus ihren Reihen einen Sicherheits-Verantwortlichen zu bestimmen, welcher als Ansprechpartner im Bereich Sicherheit fürVerwaltung, Gastwirte, Feuerwehr und Polizei zur Verfügung steht (Meldung des Namens an die Gemeindeschreiberei).
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Für die Getränkeausgaben wird empfohlen eine geeignete Kontrolle zu organisieren, damit das Alkoholabgabeverbot an Jugendliche (vgl. auch Merkblatt der eav) durchgesetzt und Sachschäden vermieden werden können. Hierzu existiert auch eine Broschüre "Jugendschutz veranstalten!" mit dazugehöriger Checkliste.
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Die Gemeinde lehnt jegliche Verantwortung und Haftung im Zusammenhang mit Veranstaltungen ab.
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Der Veranstalter ist alleine für das rechtzeitige Einholen der übrigen Bewilligungen (Festwirtschaftsgesuch, Meldung einer Veranstaltung) bei den zuständigen Stellen (Gemeinde/Regierungsstatthalteramt, Kantonspolizei usw.) verantwortlich.
Download:
Veranstaltungen - Trinkaltersbeschränkung 16/18 - Formular der EAV
Veranstaltungen - Checkliste der Verkehrs- und Polizeikommission
Veranstaltungen - Festwirtschaftsgesuch - Formular des Regierungsstatthalters
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Verkehrsbeschränkungen - Ausnahmebewilligungen
Verkehrsbeschränkungen - Ausnahmebewilligungen
Blaue Zone / Parkverbot ausserhalb markierter Parkfelder
Im gesamten Stedtli (inkl. Graben und Parkplatz "Schlossgarten") gilt die Blaue Zone mit Parkverbot ausserhalb markierter Parkfelder. Muss ausnahmsweise ein Fahrzeug länger als eine Stunde auf einem Parkfeld abgestellt werden (z.B. an einem Zügeltag), so kann bei der Gemendeschreiberei gegen eine Gebühr von CHF 5.00 ein Tagesbewilligung gelöst werden. Betrifft eine solche Ausnahme mehr als eine Woche (z.B. Fahrzeuge von Handwerkern bei Baustellen) so ist ein entsprechendes Gesuch (siehe untenstehendes Gesuchs-Formular) um eine Ausnahmebewilligung (Gebühr CHF 40.00) zu stellen. Die Parkkarte ist wie die Tagesbewilligung gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen.
Ländte - Fahrverbot
Seit der Neugestaltung der Ländte (Sommer 2008) ist die Ländte (inkl. Schlossrain) verkehrsfrei. Die Zufahrt ist für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder verboten. Gestattet sind einzig Güterumschlag sowie die Zufahrt für Inhaber von Berechtigtenkarten. Anrecht auf eine solche Karte haben nur Liegenschaftsbesitzer und Mieter, welche eine Garage oder einen Parkplatz auf privatem Grund im Schlossrain oder entlang der Ländte nachweisen können. Für den Erhalt einer solchen Ausnahmebewilligung ist ein entsprechendes Gesuch einzureichen (siehe untenstehendes Gesuchs-Formular)
Download:
Ländte - Gesuch um Zufahrtsbewilligung
Blaue Zone - Gesuch um Ausnahmebewilligung
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